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GmbH-Recht wird modernisiert
Mit dem Ziel, Existenzgründungen zu erleichtern, hat die Bundesregierung eine Modernisierung des GmbH-Rechts gestern beschlossen.
Man kennt sie sicherlich alle – die Ltd. bzw. Limited, eine Unternehmensform aus dem Ausland (vorwiegend England), die ein weitaus geringeres Stammkapital als die deutsche GmbH verlangt. Bei der GmbH müssen es nämlich 25.000 EUR sein, was sich ab 2008 auf 10.000 EUR reduzieren soll.
In dieser Höhe haftet das Unternehmen, in dieser Höhe bekommen also alle Gläubiger zusammen bei einer Insolvenz Geld zurück.
Nun soll es in Deutschland auch eine “Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)” geben, die so oder mit “UG (haftungsbeschränkt)” gekennzeichnet werden wird. Die Mindesteinlage dort: 1 EUR.
Dann bin ich mal auf das Anwachsen der vielen GmbHs – oder besser UGs – gespannt!
via [bundesregierung]
Update 2012
Die Absenkung des Mindest-Stammkapitals einer GmbH gab es nicht, das beträgt weiterhin mindestens 25.000 Euro. Die UG gibt es, auf beide findet das GmbH-Gesetz Anwendung. Ein Merkblatt zur UG findet sich bei IHK Berlin.