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Vorratsdatenspeicherung nun in Deutschland
Der deutsche Bundestag hat nun die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Dazu heißt es nüchtern auf der Website:
In einer namentlichen Abstimmung beschlossen die Abgeordneten das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung (16/5846), mit dem auch eine EU-Richtlinie umgesetzt wird (Ergebnisliste der namentlichen Abstimmung). Telekommunikationsdienste sind ab 2008 verpflichtet, die Daten ihrer Kunden sechs Monate lang zu speichern. Festgehalten werden sollen Rufnummer sowie Beginn und Ende der Verbindung, Datum und Uhrzeit, bei Handy-Telefonaten und SMS auch der Standort des Benutzers.
Voraussetzung ist, dass die Behörden den Verdacht haben, dass jemand als Täter einer schweren Straftat in Frage kommt und die Erforschung der Tat auf andere Weise nur sehr schwer oder gar nicht möglich ist.
Somit ist der Gläserne Bürger in Deutschland manifestiert.
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Die Positionen und das Abstimmverhalten der Bundestagsabgeordneten läßt sich auch im Wiki des AK Vorratsdatenspeicherung nachlesen.
Eine Studie des Max-Planck-Instituts stellt fest, daß mit dieser Vorratsdatenspeicherung keine Verbesserung bei der Terrobekämpfung zu erwarten sein wird. Dennoch wird diese Studie – oder gerade deswegen? – den Bundestagsabgeordneten nicht vorgelegt. Und das, obwohl das Gutachen im Auftrag des Bundestages erstellt wurde!
Einige Seiten des Gutachtens stellt der AK Vorratsdatenspeicherung auf seiner Website zur Verfügung. Demnach würde sich die Aufklärungsquote der Verbrechen von 55 % auf 55,01 % steigern lassen durch die neue Gesetzesgebung. In meinen Augen einfach lächerlich.
Auch räumt der AK Vorratsdatenspeicherung mit einigen Falsch-Behauptungen auf, die in Bezug auf das neue Gesetz immer gemacht werden. Somit ist die beschwichtigende Behauptung, die auch mir immer wieder aufstößt
Die Daten werden bereits heute gespeichert; sie sollen künftig nur länger aufbewahrt werden
schlichteweg falsch. Die Daten werden heute nicht in dem Umfang erfaßt, in dem sie demnächst erfaßt werden sollen/müssen. Eine weitere ganze Seite wird dem Pro und Contra gewidmet. Aber lest einfach selber.
Somit bleibt eigentlich nur noch der Weg zur Verfassungsbeschwerde, die vom AK Vorratsdatenspeicherung angestrengt wird. Und hoffentlich Erfolg hat.
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3 Kommentare
bestimmt werde ich für diesen kommentar hier auch erstmal eingesperrt und hingerichtet. penner.