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Zivilcourage lohnt sich (nicht)
600 Euro Strafe, nur weil man Zivilcourage zeigt? Uwe W. aus München meint, er sei im falschen Film.
Die TZ schildert in ihrem Artikel den Tathergang so:
[Uwe W.] war beim Billardspielen und will nach Hause. Dann sieht er zwei Frauen, die an ihm vorbeigehen. Ihnen folgt ein junger Mann, er hat eine Bierflasche in der Hand. Aus den Augenwinkeln sieht Uwe W., wie der Mann seinen Arm hebt. Mit Wucht schlägt er einer der beiden Frauen die Bierflasche gegen die Schläfe. Die 48-jährige Grafikerin sinkt zu Boden.
...
Dann schreitet Uwe W. ein und hilft den Frauen. Der Angreifer stürzt dabei nach ein Schubs ins Gleisbett, aus dem er von weiteren Zeugen herausgeholt wird. Nachdem die Polizei eintrifft und den Angriff zur Anzeige bringt, erhält Uwe W. Post vom Gericht. Ein Strafbefehl über 600 Euro. Weil der Schubs nicht nötig gewesen wäre, da die Situation bereits geklärt gewesen sei. Und diese Entscheidung wird nur mittels Aussagen von Passanten getroffen, die auf dem gegenüberliegenden Bahnsteig anwesend waren. Und den kurzen Videoaufzeichnungen. Ohne Zeugenanhörung vor Gericht.
Hier in Hannover fährt die üstra eine Anzeigenkampagne mit dem Titel “Zivilcourage hat viele Gesichter – Zeig Deins". Uwe W. resümiert für sich jedoch (verständlicherweise) “Zivilcourage lohnt sich nicht.”
Ich wüßte auch nicht, wie ich in solch einer Situation reagieren würde. Außer einem Notruf abzusetzen bleiben ja dann scheinbar nicht viel mehr Möglichkeiten, eventuellen Kosten auszuweichen. Blöde Situation. Komme aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus
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Nachtrag:
Auf der Website der Aktion Tu-Was findet sich folgendes wieder (Hervorhebungen von mir):
Fakt ist:
Wir alle sind schon von Gesetzes wegen verpflichtet, bei einer Straftat im Rahmen unserer Möglichkeiten einzugreifen. Jeder von uns trägt Verantwortung dafür, dass das Zusammenleben in unserer Gesellschaft friedlich und zivilisiert verläuft. Deshalb ist auch jeder gefordert, selbst als Zeuge und Helfer aktiv zu werden.
Ich frage mich nur, wie das dann konform sein soll mit obigem Erlebnis. Deutschland und seine doch recht verworrenen Gesetze.
[via: Heiko]