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Keine telefonischen Kontaktdaten
Seit März nun bin ich arbeitslos. Und hatte bei der Arbeitsagentur auch eine Qualifizierungsmaßnahme beantragt. Da ich bis heute keinen schriftlichen Bescheid darüber habe, hatte ich denen nun letztmalig ein Ultimatum bis zum 15. Juli gestellt.
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Heute liegt mir dann auch ein Antwortschreiben vor. Allerdings: kein schriftlicher Bescheid.
Sie haben festgestellt, dass Ihnen keine telefonischen Kontaktdaten vorliegen. Das ist korrekt, schließlich möchte ich solche Sachen schriftlich vorliegen haben, damit ich ggf. dagegen klagen kann. Und in meinem Schreiben bat ich auch um einen schriftlichen Bescheid.
Also wozu braucht man dann telefonische Kontaktdaten? Wenn ich einen schriftlichen Bescheid möchte. Wahrscheinlich, um das ganze noch ein wenig länger hinauszuzögern. Jetzt haben Sie mir einen Termin gegeben, damit ich zur Beratung vorbeischaue. Ich glaube, ich werde vorher Montag beim Rechtsschutz vorbeischauen. Soll sich mein Anwalt drum kümmern, mir wird das langsam zu dumm.