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Glanzleistung der AA
Zur Zeit nehme ich ja an einer Qualifizierungsmaßnahme teil, die ich mir über ein Jahr lang hart erkämpft habe. Den dazu gehörigen Bildungsgutschein mußte ich vor Beginn ausgefüllt abgeben. Auch den Bereich mit den Fahrtkosten.
Nun macht diese Qualifizierungsmaßnahme ab und an einen Aufenthalt in einer nicht kleinen, weiter entfernten Stadt notwendig. Mal für mehr, mal für weniger Tage. Inklusive Übernachtung und Fahrtkosten.
All das läßt sich natürlich nicht vorher auf den Cent genau angeben. Also darf ich diesen Antrag auf Kostenerstattung nachreichen, sagte man mir damals. Müßte ich nur das entsprechende Formular anfordern.
Tja, im März war ich dort. Mitte März rief ich dann nach der Rückkehr das erste mal in der Arbeitsagentur an, um mir das Formular zusenden zu lassen. Es dauerte ein Weilchen – und es passierte nix.
Also rief ich noch einmal an und bat dieses Mal gleich um zweifache Übersendung, schließlich möchte ich beim nächsten Mal nicht wieder so lang hinterher telefonieren. Es dauerte ein paar Tage. Dann gab es einen dicken Brief. Mit Anträgen auf Fahrtkostenerstattung für Bewerbungsfahrten!
Nun ja, ich bin ja ein freundlicher Zeitgenosse. Also rief ich noch einmal an und bat freundlichst um die Übersendung der richtigen Vordrucke. Mit explizitem Hinweis auf die falschen. Und ja, es dauerte nur ein paar Tage – und es tat sich nichts!
Heute dann platzte mir der Kragen. Ich bin dann mal direkt vorbei gefahren. Und was sagte man mir: da gibt es kein Formular für. Ich soll den Antrag formlos stellen. Und auf mein verduztes Gesicht hin gab es noch die Erklärung: Man hätte ja versucht, mich telefonisch zu erreichen. Das sei gescheitert.
Liebe AA-Mitarbeiter, Ihnen ist auch meine Adresse bekannt. Wenn ich 4 Wochen lang vergeblich versuche, einen Vordruck zu bekommen, den es nicht gibt – was halten Sie davon, mir das mal bei einem meiner Anrufe mitzuteilen? Oder mir, wenn Ihr Anruf – ich weiß, Sie verfügen über wenig Zeit und lassen es maximal 4 mal klingeln – scheitert, einfach schriftlich mitzuteilen?
Kann ich die Fahrtkosten für dieses Auskunftserlangen eigentlich absetzen?