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Datenschutzbeauftragter abwählbar
Auch eine Art, nicht genehme Zeitgenossen (Datenschutzbeauftragte) loszuwerden: man macht sie abwählbar! § 35 Abs 3 enthält die entsprechende Passage:
(3) Der Landtag kann die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder abwählen.
Mit einer Zweidrittel-Mehrheit ist nun der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein – Dr. Thilo Weichert – abwählbar. Einfach so. Jaja, liebe Landesregierung, da hat er wohl sehr gute Arbeit bisher geleistet – oder wie darf man das jetzt verstehen?
Die Begründung mutet jedenfalls als Farce an, da muss ich Fefe zustimmen:
es diene der “Sicherung der Unabhängigkeit” des Datenschutzbeauftragten. Klar, nur zu unser aller Besten. Wie immer.
Ich hoffe, Sie finden auch weiterhin einen Weg, Ihre Arbeit so gut wie bisher zu leisten, Herr Dr. Weichert – ohne abgewählt zu werden. Ich denke, Deutschland könnte noch ein paar mehr Leute Ihres Kalibers gebrauchen!
In Niedersachsen sieht das Gott sei Dank etwas anders aus. Hoffen wir mal, dass das so bleibt.
[via: fefe]