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Korrektur von Bundestagsprotokollen
Vor einiger Zeit gab es eine Fragestunde zum Bundestrojaner im Bundestag. Auch Dr. Uhl von der CSU war einer der Redner. Er hielt einen – tja, wie soll ich sagen? Konfusen? – Redebeitrag, der oft in Medien zitiert wurde. Die Rede selber kann man sich noch mal ansehen oder auch nachlesen.
Macht man beides, wird man Unterschiede feststellen. Den Sinn der Rede betreffende Unterschiede, meiner Meinung nach. Daraufhin wurde Herr Dr. Uhl natürlich auch auf abgeordnetenwatch angefragt.
Und er hat jetzt auch geantwortet. Klingt für mich aber auch recht konfus:
… das Protokoll wurde vom stenographischen Dienst des Deutschen Bundestages autonom, also ohne jede Beeinflussung meinerseits, so erstellt.
Die Geschäftsordnung des Bundestages dagegen gibt Folgendes zu den Protokollen vor:
Über jede Plenarsitzung des Bundestages wird ein Stenographisches Protokoll erstellt, das jedem Abgeordneten zugestellt wird. Tonaufnahmen werden im Parlamentsarchiv niedergelegt, so dass ein nachträglicher Vergleich möglich ist. Die Protokolle sind wörtliche Aufzeichnungen der Reden, daher haben die Redner das Recht, die Niederschrift ihrer Aussagen zu überprüfen und zu korrigieren, bevor die Protokolle gedruckt und damit verbindlich gemacht werden.
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass sich die Stenographen derart verhört haben, wie es sich im schriftlichen Protokoll zeigt. Wirklich, das kann ich mir nicht.
Aber es ist wohl zwecklos, bei Herrn Dr. Uhl nochmals nachzuhaken. So sind sie, unsere Politiker.